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Allgemeine Geschäftsbedingungen e-port

der Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H.

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen in dem von Gutenberg-Werbering GmbH betriebenen geschlossenen Webshops ("e-port").

1.2 Gutenberg-Werbering GmbH schließt Verträge ausschließlich zu ihren eigenen Bedingungen ab. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn Gutenberg-Werbering diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Die AGB liegen in ihrem jeweils gültigen Stand bei Gutenberg-Werbering zur Einsichtnahme bereit und können im Internet unter https://www.gutenberg.at/agb-e-port/eingesehen und abgerufen werden.

1.4 Das Warenangebot im Webshop „e-port“ richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und nicht an Verbraucher. Kunde und Vertragspartner von Gutenberg-Werbering Gmbh kann nur ein Unternehmer im Sinne des KSchG mit Sitz in Österreich sein. Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer. Der Kunde hat diese Eigenschaften im Rahmen der Registrierung für den „e-port“ Webshop zu bestätigen. Gutenberg-Werbering ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Unternehmereigenschaft des Kunden und seinen Sitz zu verlangen und einzuholen.

1.5 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so tritt anstelle dieser Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben jedenfalls wirksam.


2. Vertragsabschluss

2.1 Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit Gutenberg-Werbering GmbH dar.

2.2 Der Vertrag kommt in Folge eines Angebotes durch den Kunden erst nach Annahme durch Gutenberg-Werbering, spätestens jedoch mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.

2.3 Angebote von Gutenberg-Werbering sowie Angaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. sowie auf der Webseite sind unverbindlich.

2.4 Vertragsabschluss im geschlossenen Webshop „e-port“ Voraussetzung für die Bestellung im Webshop „e-port“ ist ein aktives Webshop-Benutzerkonto.

Schritt 1: Der Kunde wählt die gewünschten Artikel aus und legt sie in den Warenkorb.

Schritt 2: Der Kunde gelangt durch Anklicken des Buttons "Mein Warenkorb" zur nächsten Seite des Bestellvorganges und prüft im Warenkorb seine Bestellung. Die Artikel, die sich im Warenkorb befinden, können in diesem Schritt noch geändert werden (Artikel bearbeiten oder löschen).

Schritt 3: Danach erhält der Kunde durch Anklicken des Buttons "Lieferung", die Möglichkeit, die Lieferadresse auszuwählen oder zu ergänzen und kann bestimmen, ob diese durch einen Zusteller geliefert werden soll oder vom Kunden selbst abgeholt wird.

Schritt 4: Danach erhält der Kunde durch Anklicken des Buttons "Rechnung" eine Rechnungsanschrift seiner Bestellung auszuwählen oder zu ergänzen.

Schritt 5: Danach erhält der Kunde durch Anklicken des Buttons "Zusammenfassung" die Möglichkeit seine Bestellung, Liefer- und Rechnungsanschrift zu kontrollieren und gegebenenfalls nochmals zu bearbeiten.

Schritt 6: Der Kunde übermittelt seine Bestellung und bestätigt die AGBs, indem er den Button "Zahlungspflichtig kaufen" anklickt.

Schritt 7: Der Kunden erhält automatisch eine Bestellbestätigung per E-Mail.


3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten bleibt die an den Kunden übergebene Ware Eigentum von Gutenberg-Werbering, wobei der Kunde mit Übergabe der Ware das Risiko des zufälligen Untergangs der Ware trägt.


4. Preise, Versandkosten

4.1 Preise sind vollständig, wie in der Zusammenfassung dargestellt zu verstehen.

4.2 Es gelten die im Bestellzeitpunkt angegebenen Preise. Alle Angaben sind vorbehaltlich Preisänderungen vor der Bestellung, Satz- und Druckfehler sowie technischer Änderungen.

4.3 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer ist Gutenberg-Werbering berechtigt, Preise mit Wirksamkeit der Änderung entsprechend anzupassen sowie Rechnungsbeträge auf einen Eurocent aufzurunden.

4.4 Die Versandkosten sind vom Kunden zu bezahlen und sind bei Gutenberg-Werbering im Webshop „e-port“ ersichtlich.

 


5. Zahlungsbedingungen; Aufrechnung und Zurückbehaltung

5.1 Gutenberg-Werbering akzeptiert folgende Zahlungsarten:
- Rechnung

5.2 Die Forderung wird nach Zugang der Rechnung zu der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

5.3 Gutenberg-Werbering behält sich das Recht vor, Aufträge nur gegen Erbringung einer Sicherheitsleistung oder einer Vorauszahlung auszuführen; dem Kunden obliegt in diesem Falle die Entscheidung, ob er dies akzeptiert, oder von seiner Bestellung zurücktritt.

5.4 Die Höhe der Verzugszinsen liegt acht Prozent über dem Basiszinssatz. Verzugszinsen werden nach Ablauf von einem Monat nach Fälligkeit kapitalisiert.

5.5 Für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen hat der Kunde die Gutenberg-Werbering entstehenden Mahn- und Inkassokosten, insbesondere die für das Einschreiten von Rechtsanwälten anfallenden zweckentsprechenden Kosten zu ersetzen.

5.6 Ist der Kunde mit der Zahlung zumindest 14 Tage in Verzug, kann Gutenberg-Werbering (i) auf Erfüllung des Vertrages bestehen und die Erfüllung der eigenen Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Leistungen durch den Kunden aufschieben oder (ii) unter Setzung einer Nachfrist von zumindest sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten.

5.7 Die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts durch den Kunden sind ausgeschlossen.


6. Lieferung

6.1 Bei Bestellung erhält der Kunde die Ware über den Postweg oder einen Zustelldienst nach den betrieblichen Möglichkeiten. Sonstige Leistungsfristen und/oder Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart wurden.

6.2 Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden angegebene Anschrift.

6.3 Bei Postaufgaben via Gutenberg-Werbering-Verrechnungskonto wird ein Bearbeitungsaufschlag von 10% der Portokosten fällig.

6.4 Ist Gutenberg-Werbering aus von Gutenberg-Werbering alleine verschuldeten Gründen mit der Lieferung der Ware in Verzug, ist der Kunde ausschließlich zum Rücktritt berechtigt, wenn Gutenberg-Werbering eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, welche mindestens zwei Wochen betragen muss, nicht einhält.

6.5 Gutenberg-Werbering ist zur Leistungsausführung erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.

6.6 Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben trägt der Kunde die Kosten der erfolglosen Lieferung und daraus entstehender Mehrkosten. Jedenfalls entsteht bei Änderungen eine Mindestbearbeitungsgebühr von € 25,-.

6.7 Mit Versendung oder Übergabe der Ware an den Zustelldienst geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf den Kunden über. Dasselbe gilt bei Annahmeverzug des Kunden.

6.8 Bei Annahmeverzug des Kunden ist Gutenberg-Werbering berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden selbst einzulagern, wofür eine Lagergebühr von 0,5% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt werden kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten gewerblichen Unternehmen einzulagern. Darüber hinaus ist Gutenberg-Werbering berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, zumindest zwei Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.


7. Gewährleistung

7.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.

7.2 Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

7.3 Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.

7.4 Die Gewährleistungsfristen für bewegliche Sachen betragen drei Monate.


8. Haftung und Schadenersatz, Verjährung

8.1 Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.

8.2 Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.

8.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers.

8.4 Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen, es sei denn, der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit trifft einen leitenden Angestellten des Auftragnehmers.

8.5 Im Haftungsfalle kann darüber hinaus nur Geldersatz verlangt werden, wobei die Haftung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt wird. Im Hinblick darauf wird dem Auftraggeber der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung empfohlen.

8.6 Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist er mit der Höhe des Auftragswertes (d. i. Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden.

8.7 Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens bzw. innerhalb von drei Jahren ab Lieferung bzw. Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen. Nach einem Jahr ab Lieferung bzw. Leistungserbringung durch den Auftragnehmer trifft den Auftraggeber die Beweislast.

8.8 Kommt eine Haftung des Auftragnehmers in Betracht, so wird er in der Höhe von der Haftung befreit, in der er bestehende und durchsetzbare Ansprüche gegen zuliefernde oder weiterverarbeitende Unternehmen an den Auftraggeber abtritt.

8.9 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen.

8.10 Die Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung.

8.11 Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.


9. Datenverarbeitung

9.1 Gutenberg-Werbering erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Die aktuelle Datenschutzerklärung von Gutenberg-Werbering zum Datenschutz ist unter https://www.gutenberg.at/datenschutz/ abrufbar.


10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache

10.1 Vereinbarter Erfüllungsort ist der Firmensitz von Gutenberg-Werbering.

10.2 Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesen AGB und einem Vertrag zwischen Gutenberg-Werbering und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das für den Sitz von Gutenberg-Werbering sachlich zuständige österreichische Gericht zuständig. Gutenberg-Werbering ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Kunde seinen Sitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.

10.3 Auf diese AGB und auf die zwischen Gutenberg-Werbering und dem Kunden abgeschlossenen Verträge kommt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

10.4 Vertragssprache ist Deutsch.


11. Adressänderungen, Urheberrechte

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Geschäftsanschrift Gutenberg-Werbering schriftlich bekanntzugeben, solange ein Vertrag nicht beidseitig vollständig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung durch den Kunden unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

11.2 Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Scanns u. ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Ausdrucke u. ä.) zur Herstellung von Vervielf.ltigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken.

11.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.

11.4 Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.

11.5 Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er diese Schriften bzw. Anwendungs- Software nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwendet.

11.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

11.7 Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.


12. Satz- und Druckfehler, Korrekturen

12.1 Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie vom Auftragnehmer verschuldet sind.

12.2 Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorkorrektur).

12.3 Telefonisch, via Fax oder E-Mail angeordnete Änderungen werden vom Auftragnehmer ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.

12.4 Werden vom Auftraggeber via E-Mail Änderungen oder Korrekturen verlangt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer auf geeignete Weise (z. B. telefonisch oder per Fax) auf dieses E-Mail unverzüglich hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen bereits imprimierter Korrekturabzüge.

12.5 Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung darüber Korrekturabzüge vorzulegen. Auch in diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt. Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet der Auftragnehmer für von ihm verschuldete Unrichtigkeiten der Druckausführung.

12.6 Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung”) maßgebend.

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